Urteil des Bundesverfassungsgerichts : BAYERNPARTEI stellt Antrag zur Grundsteuer:

Aktuelles

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung den Auftrag erteilt, die Grundsteuer zum Ende des Jahres 2019 neu zu regeln. Dem Stadtrat soll deshalb die Möglichkeit gegeben werden, die verschiedenen Interessen und Aspekte (alte/neue Grundsteuer) in geeigneter Form zu beraten und sich für München eine Meinung zu bilden.

Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hat, wie zu erwarten, die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und der Politik bis Ende 2019 Zeit gegeben neue Regeln zu erlassen. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Das bisherige Recht zur Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden aus dem Jahr 1964 ist überholt und ungerecht!
Seit Jahren bemühen sich Länder, mit Ausnahme von Bayern, um eine Neuregelung. Es ist zu erwarten, dass die Gemeinden ihre Überlegungen zur Steuerreform aus den Schubladen nehmen und in die Willensbildung einbringen. Die kommunalen Spitzenverbände wollen insgesamt keine höhere Belastungen (jährlich 13 Milliarden Euro) für die Bürgerinnen und Bürger. Es soll aber Verschiebungen in der Besteuerung geben. Hier ist zu klären wohin und was hierbei eine Rolle spielt.
Unbebaute (wertvolle) Grundstücke, Bauland, Immobilien, Mieten oder Größe, Lage, neue Quartiere (Stadtrand) usw.
Es müssen deshalb jetzt die Bürgerinnen und Bürger zum aktuellen Stand im Münchner Stadtrat und zu den Vorstellungen des Landes Bayern informiert und in der Debatte um eine Neuregelung der Grundsteuer beteiligt werden, da dies alle Münchnerinnen und Münchner betreffen wird.

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