Die BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion fordert in einem Antrag: Sicheres Radeln auch im Winter ermöglichen

Aktuelles

Die Vorgaben der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Landeshauptstadt München sowie die Winterdienststandards werden dahingehend geändert, dass Radwege entlang von Hauptverkehrsrouten und stark frequentierte Radwege auch außerhalb des Vollanschlussgebietes analog dem Vorgehen auf den Fahrbahnen bei Schneefall gesalzen werden.

Begründung:
Im November 2013 hat die Vollversammlung des Münchner Stadtrates beschlossen, den Winterdienst für Radverkehrsanlagen zu intensivieren und damit dem steigenden Radverkehrsaufkommen in den Wintermonaten Rechnung zu tragen (Sitzungsvorlage V 12710).
Auch wenn die seitdem geübte Praxis über die rechtlichen Anforderungen hinaus geht, kommt es – wie vom Baureferat selbst festgestellt – „bei schwierigen Wetterverhältnissen zur Beeinträchtigung der Nutzungsqualität“. Die Restschneedecke, die trotz relativ kurzer Räumzyklen auf den Wegen bleibt, verdichtet sich durch häufiges Befahren zu einer Eisschicht. Dies kann – wie im o.g. Beschluss beschrieben – auch nicht durch den Einsatz einer Räum-Kehr-Einheit verhindert werden. Durch „abstumpfende Streumaßnahmen“, vulgo das Streuen von Kies, soll die Glätte auf den Radwegen abgemildert werden. Jeder Radfahrer weiß jedoch, dass Split auf Radfahrbahnen erst recht gefährlich ist und ein Wegrutschen der Reifen oft kaum verhindert werden kann. Mittlerweile ist die Anzahl derer, die auch im Winter als „Berufspendler“ Fahrrad fahren, so sehr gestiegen, dass der zusätzliche Aufwand vertretbar erscheint. Die Umweltbelastung durch das Ausbringen von Salz wird dadurch aufgewogen, dass mehr Radfahrer auch im Winter bei ihrem umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel bleiben, anstatt auf das Auto umzusteigen.

Menü