Die BAYERNPARTEI im Stadtrat beantragt: Kosten für Terrorabwehr von Bund und Land einfordern

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Sobald das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin rechtskräftig ist, nachdem die Kosten für die Abwehr von Gefahren durch Terroranschläge nicht den Beschickern oder Veranstaltern von Volksfesten, Weihnachtsmärkten o.Ä. auferlegt werden dürfen, werden den Beschickern des Oktoberfestes die entsprechenden Beträge, die sie im Jahr 2017 rechtswidrig zahlen mussten, von der Landeshauptstadt München zurückerstattet.

Die LHM wendet sich im Gegenzug an den Bund und den Freistaat Bayern, um ihrerseits die Kosten erstattet zu bekommen.
Begründung:
Was die BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion schon im Vorfeld der Wiesn 2017 mehrfach betont hat, wurde nun durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Az. VG 24 L 1249.17) eindeutig bestätigt: Die Aufgabe der Terrorabwehr obliegt dem Bund und den Ländern, sie fällt also weder in kommunale Zuständigkeit, noch kann sie auf die Veranstalter bzw. Beschicker von öffentlichen Festveranstaltungen abgewälzt werden. Da offensichtlich die Rechtsgrundlage gefehlt hat, sollten die entstandenen Kosten der Terrorabwehr auf dem letztjährigen Oktoberfest zurückerstattet werden und Bund bzw. Land in die Pflicht genommen werden. Dies sollte unverzüglich passieren, sobald das Urteil Rechtskraft erlangt. Auch nach dem Verursacherprinzip fällt die Zuständigkeit an den Bund, dessen Regierung die Willkommenspolitik aktiv betrieben hat.

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